Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben, sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.
(Carl Hilty)
Die Kombination macht den Unterschied
Es gibt eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen, die nicht losgelöst von einer steuerlichen Beurteilung beantwortet werden können. Insbesondere unternehmerische Entscheidungen bedürfen einer eingehenden Prüfung aller relevanten steuerlichen und rechtlichen Fragen, um keine ungewollten Auswirkungen zu erzielen.Aus diesem Grund ist regelmäßig die Beauftragung zweier Berufsträger - eines Steuerberaters und eines Rechtsanwalts – erforderlich. Aufgrund unserer spezifischen Qualifikation als Steuerberater und Rechtsanwälte sind wir in der Lage, Sie in beiden Fachgebieten – Recht und Steuern – kompetent und umfassend zu beraten und Ihre Interessen zu vertreten.
Sie sparen Zeit und Geld und tragen nicht das Risiko einer erforderlichen Abstimmung zwischen den beiden beauftragten Beratern.
Wir sind für sie da
Sie erreichen uns auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und an den Wochenenden unter
040 - 33 31 38 21. Sie sind in das Berufs- und Geschäftsleben eingebunden und Ihre steuerlichen Fragen beschäftigen Sie erfahrungsgemäß gerade außerhalb dieser Zeiten. Scheuen Sie sich daher nicht, uns auch am Abend oder am Wochenende mit ihren steuerlichen Problemstellungen zu kontaktieren.
Individuell und Persönlich
Sie erwarten über die fachliche Kompetenz hinaus eine individuelle, persönliche und den Besonderheiten Ihres Anliegens angemessene Beratung und Unterstützung.
Die effiziente und zielorientierte Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen sind unsere Aufgabe.
Was Sie von uns als Steuerberater und Rechtsanwälten erwarten können
Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
Sind steuerliche Pflichten von Unternehmern oder Privatpersonen in der Vergangenheit verletzt worden, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für eine Selbstanzeige oder Vertretung in einem Steuerstrafverfahren, da wir Ihren Fall in steuerrechtlicher sowie in strafrechtlicher Hinsicht umfassend beurteilen können.
Ausländisches Konto
Wir beraten Sie bei Bestehen eines ausländischen, unversteuerten Kontos, führen für Sie die erforderlichen Nachdeklarationen durch und übernehmen Ihre Vertretung gegenüber den Finanzbehörden.
Steuerrecht
Wir beraten und vertreten Sie im allgemeinen Steuerrecht. Es gibt eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen, die nicht losgelöst von einer steuerlichen Beurteilung beantwortet werden können. Insbesondere unternehmerische Entscheidungen bedürfen einer eingehenden Prüfung aller relevanten steuerlichen und rechtlichen Fragen, um keine ungewollten Auswirkungen zu erzielen.
Steuerberatung
Wir beraten, betreuen und vertreten Sie im Steuerrecht, im Rahmen der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie bei der Jahresabschlusserstellung.
Daneben sind wir allgemein steuerberatend für Sie tätig.
Wir legen großen Wert auf Zuverlässigkeit sowie eine individuelle, vertrauliche und praxisnahe Beratung und Betreuung.
Mittels modernster Software führender Hersteller erledigen wir Ihren Auftrag zeitnah und transparent.
Vermögensnachfolge
Unser Betätigungsfeld ist zudem die Beratung im Falle einer Vermögensnachfolge. Möchten Unternehmer oder Privatpersonen ihr Firmen- oder Privatvermögen bereits zu Lebzeiten auf ihre Nachkommen oder Dritte übertragen oder eine Regelung für den Fall ihres Ablebens treffen, sind wir aufgrund unserer spezifischen Ausrichtung in der Lage, ein rechtlich einwandfreies und steueroptimales Konzept zu erarbeiten und dessen Realisierung zu überwachen.
HANS-HEINRICH MIESNER
Steuerberater + Rechtsanwalt
PEGGY MIESNER
Rechtsanwältin
BTC – Berliner Tor Center
Am Strohhause 27
20097 Hamburg
Tel: 040 – 33 31 38 21
Berliner Tor
An Miesner’s Hof
27383 Scheessel
Tel.: 04263 – 91 26 20
Fax: 04263 – 91 26 22
info@miesner-miesner.de
www.Steuerstrafrecht-Steuerhinterziehung.de
Betriebsprüfungen
Wir nehmen für Sie an Betriebsprüfungen teil oder übernehmen auf Wunsch die vollständige Abwicklung von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen.
Finanzgericht
Wenn Sie als Unternehmer oder Privatperson gegen einen Steuerbescheid des Finanzamtes vorgehen möchten, vertreten wir Sie in einem finanzgerichtlichen Prozess und nehmen Ihre Rechte kompetent unter Beachtung aller steuerlichen und rechtlichen Aspekte wahr.